Teilnahmebedingungen
Selfie-Aktion
- Veranstalter der Selfie-Aktion ist Klostermann GmbH & Co. KG, Coesfeld.
- Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Klostermann GmbH & Co. KG, Coesfeld
- Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf der Facebook-Plattform. Das Gewinnspiel ist auf der Facebook-Seite “www.facebook.com/klostermann.betonwerk“ verfügbar.
- Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Promotion sind nicht an Facebook zu richten, sondern direkt an Klostermann GmbH & Co. KG, Coesfeld.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Alle weiteren Einträge unter gleichem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort werden mit sofortiger Wirkung gelöscht. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes abhängig.
- Die Selfie-Aktion beginnt am Tag des Postings und endet am 31. Juli 2020.
- Um an der Selfie-Aktion teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ihr Selfie unter unserem Beitrag auf facebook posten.
- Der Gewinn besteht aus drei Gutscheinen im Wert von je 100,- Euro, 200,- Euro und 300,- Euro.
- Die drei Beiträge mit den meisten Likes am Ende des Aktionszeitraumes am 31. Juli 2020 gewinnen.
- Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.
- Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
- Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen. Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Teilnahme an der Selfie-Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.