Die Tragschicht stellt das Element dar, welches die aus der Pflasterdecke eingebrachten Lasten verteilt und in darunter befindliche Schichten bzw. in den Untergrund abführen muss. Die Tragschicht darf sich nicht – ebenso wie die Pflasterdecke – infolge der Verkehrsbelastung bleibend (plastisch) verformen. Die Anforderungen der RStO 12 sowie ZTV SoB-StB 04 sind einzuhalten. Sie regeln:
- Verdichtungsgrad und Tragfähigkeit
- Ebenheit und profilgerechte Lage der Oberfläche
- Art und Umfang von durchzuführenden Prüfungen
Tragschichten unter Pflasterdecken müssen stets wasserdurchlässig ausgebildet werden, da auch die Pflasterdecke – zumindest am Anfang ihrer Nutzungsdauer – wasserdurchlässig ist. Im anforderungsgerecht eingebauten Zustand sollte die Wasserdurchlässigkeit nach bisherigen Erfahrungen ungefähr einem kf-Wert von ca. 1 x 10-5 m/s entsprechen.
Tragschichten ohne Bindemittel (ungebundene Tragschichten) eignen sich am besten als Unterlage für Pflasterdecken, da sie bei ausreichender Tragfähigkeit mit der nötigen Durchlässigkeit hergestellt werden können. Frostschutzschichten sind ebenfalls den ungebundenen Tragschichten hinzuzurechnen und unterliegen somit den Anforderungen der ZTV SoB-StB 04.
Um eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit zu erreichen, sollte die Körnungslinie (Sieblinie) der Tragschichtmaterialien jeweils in der Nähe der unteren Grenzsieblinie des nach ZTV SoB-StB 04 vorgeschriebenen Sieblinienbereichs liegen.
Die Anforderungen an die für Tragschichten ohne Bindemitteleinzusetzenden Baustoffe sind seit April 2005 in den TL SoB-StB 04 geregelt.
Tragschichten ohne Bindemittel müssen stets untereinander sowie gegenüber der Pflasterbettung und dem Untergrund eine ausreichende Filterstabilität aufweisen.
Mit gebundenen, wasserdurchlässig konzipierten Tragschichten (Asphalt- und Drainbetontragschichten) liegen vergleichsweise geringe baupraktische Erfahrungen vor. Die Herstellung und insbesondere die Aufrechterhaltung der Durchlässigkeit derartiger Tragschichten gestaltet sich in der Praxis schwierig. Sollen in Ausnahmefällen gebundene Tragschichten ausgeführt werden, sind die dafür vorgesehenen Regeln zu beachten.
Ebenheit der oberen Tragschicht
Die Oberfläche der oberen Tragschicht sollte derart eben sein, dass darauf eine Bettung in gleichmäßiger Dicke - möglichst 3 bis 5 cm - ausgeführt werden kann. Die Unebenheit der Oberfläche bezogen auf eine 400 cm lange Messstrecke sollte abweichend von den ZTV SoB-StB 04, Abschnitt 2.3.4.4, nicht mehr als 1 cm betragen. Dies sollte bereits in der Ausschreibung gefordert werden.
Im Ausnahmefall Tragschicht mit Bindemittel
Für Drainbetontragschichten gelten die Regelungen des Merkblattes für Drainbetontragschichten. Für Pflasterdecken, die mit Kfz befahren werden, sollte hinsichtlich der Druckfestigkeit des Drainbetons eine höhere Anforderung - und zwar die nach dem Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen - festgelegt werden.